Hundesteuer

Definition eines gefährlichen Hundes
Gefährliche Hunde sind solche Hunde,
1.) Die auf Angriffslust oder Kampfbereitschaft oder Schärfe oder andere in der Wirkung gleichstehende Zuchtmerkmale gezüchtet werden oder die eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder eine Abrichtung auf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen haben. Als Ausbildung zum Schutzhund zählt nicht die von privaten Vereinen oder Verbänden durchgeführte sogenannte Schutzdienst- oder Sporthundeausbildung, sofern keine Konditionierung zum Nachteil des Menschen erfolgt
2.) die sich nach dem Gutachten des beamteten Tierarztes als bissig erwiesen haben,
3.) die in gefahrdrohender Weise einen Menschen angesprungen haben,
4.) die bewiesen haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder Hunde hetzen oder reißen.


Gefährliche Hunde sind insbesondere Hunde der folgenden Rassen:
1. Pitbull Terrier
2. American Staffordshire Terrier
3. Staffordshire Bullterrier
4. Bullterrier
5. Alano
6. American Bulldog
7. Bullmastiff
8. Mastiff
9. Mastino Espanol
10. Mastino Napoletano
11. Fila Brasileiro
12. Dogo Argentino
13. Rottweiler
14. Tosa Inu

sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

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